Auch wenn zum 1. April die meisten Coronabestimmungen aufgehoben sind, bleiben in den Kirchen in der Kirchenregion Asse zwei wesentliche Coronaregeln vorerst weiterhin in Kraft:
- Die Abstandsregel: Zwischen Personen, die nicht als Gruppe den Gottesdienst besuchen muss weiterhin ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden.
Das bedeutet auch, dass die Kirchgebäude nach wie vor nicht voll besetzt werden. Die Anzahl der Plätze ist nach wie vor stark beschränkt. - Die Maskenpflicht: Während des gesamten Aufenthalt im Kirchgebäude ist weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen. Ob die Maske am Sitzplatz abgenommen werden dürfen, wird jeweils vor Ort bekannt geben.
Bitte beachten Sie die örtlichen Plakate, Ansagen und Hinweise der Küsterinnen und Küster.
Da keine Erhebung von Kontaktdaten mehr erforderlich ist, besteht keine generelle Notwendigkeit mehr sich zu Gottesdiensten anzumelden. ABER: Für einzelne Gottesdienste kann aber weiterhin eine Anmeldung erfordelich sein. Entsprechende Hinweise und auch die Möglichkeit zur Online-Anmeldung befinden sich auf der Gottesdienstseite.

Bild: AndiMa / pixelio.de