Ab sofort ist die Teilnahme an Gottesdiensten nur noch mit einer sog. medizinischen Maske gestattet. Erlaubt sind also nur noch FFP2-Masken oder vergleichbare Fabrikate und die sog. OP-Masken - also die gleichen Maskenarten die ab sofort auch beim Einkaufen oder im öffentlichen Nahverkehr getragen werden müssen. Selbstgenähte Masken und auch solche mit Ausatemventil sind nicht zulässig.
(Regelung entspricht § 9 Abs 1 Satz 4 Nieders. Corona-Verordnung)