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22.02.2021 Kategorie: Pfarrverband

Nur noch medizinische Masken

Gottesdienstbesucherinnen und -besucher müssen ab sofort bestimmte Masken tragen

Ab sofort ist die Teilnahme an Gottesdiensten nur noch mit einer sog. medizinischen Maske gestattet. Erlaubt sind also nur noch FFP2-Masken oder vergleichbare Fabrikate und die sog. OP-Masken - also die gleichen Maskenarten die ab sofort auch beim Einkaufen oder im öffentlichen Nahverkehr getragen werden müssen. Selbstgenähte Masken und auch solche mit Ausatemventil sind nicht zulässig.

(Regelung entspricht § 9 Abs 1 Satz 4 Nieders. Corona-Verordnung)

Beitrag von der Redaktion