Suche

Nachrichten Ansicht

News

22.05.2014 Kategorie: Pfarrverband

Keine neue Kirchensteuer

Bei der Kapitalertragssteuer ändert sich nur das Einzugsverfahren

Durch Schreiben von Banken ist in jüngster Zeit der Eindruck entstanden, als würden die Kirchen eine neue Kirchensteuer einführen oder die bestehende Kirchensteuer erhöhen. Dieser Eindruck ist falsch. Es gibt weder eine neue Kirchensteuer, noch wird die vorhandene Kirchensteuer erhöht. Niemand muss befürchten, von der Kirche stärker zur Kasse gebeten zu werden als bisher. Deswegen muss auch keiner aus Sorge vor neuen oder höheren Abgaben aus der Kirche austreten. Ab dem Jahr 2015 ändert sich lediglich das Verfahren zum Abzug der Kirchensteuer auf Kapitalerträge. Es betrifft nur diejenigen Kirchenmitglieder, die aufgrund höherer Vermögen höhere Zinserträge verbuchen können. Ein Beispiel: Wer einen Zinsertrag von 10.000 Euro im Jahr erzielt, zahlt 2444 Euro Einkommenssteuer und etwas mehr als 220 Euro Kirchensteuer. Dass auch für solche Kapitalerträge Kirchensteuern anfallen, ist überhaupt nichts Neues. Das war schon immer so. Kirchensteuern auf Kapitalerträge sind aber erst ab Zinserträgen von 801 Euro bei Ledigen und 1602 Euro bei Verheirateten zu entrichten. Wer keine oder geringere Zinserträge hat, muss in dieser Hinsicht überhaupt keine Kirchensteuern zahlen.      

Beitrag von Michael Strauß, Pressesprecher der Landeskirche