Bei der am 11. März 2018 vorgenommenen Wahl zum Kirchenvorstand sind folgende Mitglieder der Kirchengemeinde gewählt worden:
1. Dr. Gunhild Kühne
2. Sabine Bothe
3. Gudrun Kahl
Zu Ersatzkirchenverordneten sind in folgender Reihenfolge gewählt worden:
1. Susanne Becker
2. Gabriele Hildebrandt
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Wahl durch schriftlich begründete Beschwerde bis zum 26. März 2018 beim Propsteivorstand der Ev.-luth. Propstei Schöppenstedt, An der Kirche 1 in 38170 Schöppenstedt anfechten.
Die Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist oder Handlungen, die den anerkannten Wahlgrundsätzen oder dem Wesen einer Wahl zu einer kirchlichen Körperschaft widersprechen, begangen worden sind. Über die Beschwerde entscheidet der Propsteivorstand.
2. Sabine Bothe
3. Gudrun Kahl
Zu Ersatzkirchenverordneten sind in folgender Reihenfolge gewählt worden:
1. Susanne Becker
2. Gabriele Hildebrandt
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Wahl durch schriftlich begründete Beschwerde bis zum 26. März 2018 beim Propsteivorstand der Ev.-luth. Propstei Schöppenstedt, An der Kirche 1 in 38170 Schöppenstedt anfechten.
Die Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist oder Handlungen, die den anerkannten Wahlgrundsätzen oder dem Wesen einer Wahl zu einer kirchlichen Körperschaft widersprechen, begangen worden sind. Über die Beschwerde entscheidet der Propsteivorstand.