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11.03.2018 Kategorie: Pfarrverband

Kirchenvorstandswahl in Semmenstedt, Timmern und Kalme

Das Wahlergebnis - Wahlbeteiligung bei 38,76%

Am 11. März waren alle Mitglieder der Kirchengemeinde Semmenstedt-Timmern-Kalme ab dem Alter von 14 Jahren aufgerufen einen neuen Kirchenvorstand zu wählen. Von den 356 Wahlberechtigten nutzten 238 die Möglichkeit direkt im Wahllokal oder per Briefwahl abzustimmen. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 38,76%, wobei der Spitzenwert in Timmern erreicht wurde, wo 60,8% der berechtigten Gemeindeglieder ihre Stimme abgaben. Es durften maximal fünf Stimmen vergeben werden, wobei das kommulieren, also die Abgabe mehrerer Stimmen zugunsten einer einzigen Person nicht möglich war. 

Folgende Mitglieder sind zu Kirchenverordneten gewählt worden:



Stimmen im Stimmbezirk

gesamt



Semmenstedt

Timmern

Kalme

1.

Bettina Germer

47

26

3

76

2.

Gundi Grahns

15

52

4

71

3.

Udo Gottschling

38

28

1

67

4.

Susanne Mrozek

53

11

0

64

5.

Udo Vongehr

6

54

0

60

6.

Dr. Dietrich Wegner

28

24

6

58

Zu Ersatzkirchenverordneten sind in folgende Reihenfolge gewählt worden:



Stimmen im Stimmbezirk

Gesamt-ergebnis



Semmenstedt

Timmern

Kalme

1.

Hans-Hermann Brauns

43

7

1

51

2.

Julia Stengert

6

38

3

47

3.

Beate Liebenthal

6

8

10

24

Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Wahl durch schriftlich begründete Beschwerde innerhalb einer Woche nach der Abkündigung im Gottesdienst am 18. März 2018 bei dem Propsteivorstand der Ev.-luth. Propstei Schöppenstedt, An der Kirche 1, 38170 Schöppenstedt anfechten. Die Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist oder Handlungen, die den anerkannten Wahlgrundsätzen oder dem Wesen einer Wahl zu einer kirchlichen Körperschaft widersprechen, begangen worden sind. Über die Beschwerde entscheidet der Propsteivorstand.

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